Die einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9 bleibt weiterhin bestehen, so dass der Hersteller die Geräte in Deutschland weder bewerben noch vertreiben darf. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute in einem Berufungsverfahren entschieden. Allerdings sei der Grund nicht wie in der vorherigen Instanz das von Apple eingetragene Geschmacksmuster aus dem Jahre 2004, sondern das deutsche Wettbewerbsrecht (UWG). Deshalb gelte das Verbot auch lediglich für das Bundesgebiet und nicht für andere Länder.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde mit dem Paragraphen 4 Nr. 9b aus dem UWG begründet, das eine Ausnutzung oder Beeinträchtigung einer nachgeahmten Ware verbietet. Letztendlich hat also das “Look and Feel” der Galaxy-Tab-Modelle 8.9 und 10.1 dafür gesorgt, dass die Geräte nicht auf dem deutschen Markt vertrieben werden dürfen.
Das oft von Apple erwähnte Geschmacksmuster sei in diesem Fall jedoch nicht zutreffend, da schon eine ältere US-Patentanmeldung einer anderen Firma derartige Formen vorwies und sich die Samsung-Tablets außerdem ausreichend deutlich von Apples Geschmacksmuster unterscheiden würden. Während bei dem Galaxy Tab 8.9 und 10.1 drei Teile (Vorderseite, Rückseite, verklammerter Rahmen) deutlich seien, sind bei dem angemeldeten Geschmacksmuster nur zwei Bauteile (Schale und Frontseite) erkennbar.
Insgesamt ist es also ein Teilsieg für Samsung und eine wichtige Erkenntnis für die Planung neuer Tablets. Zumindest für den deutschen Markt muss sich Samsung in Zukunft mehr von den Apple-Produkten abgrenzen, um einen Verstoß gegen das UWG zu verhindern.
Spannend wird es nun nochmal am 9. Februar – dann wird das Landgericht Düsseldorf die Entscheidung zu dem leicht veränderten Modell 10.1N bekanntgeben. Das Gericht hatte bereits eine Tendenz erkennen lassen, dass die Änderungen vermutlich ausreichen würden, um sich vom Apple iPad 2 genügend abzugrenzen. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, hätte Samsung ein recht sicheres Mittel in der Hand, um zukünftige Patentklagen von Apple zu verhindern.
via AllAboutSamsung
