Spielt es überhaupt noch irgendeine Rolle, zu welchem Urteil die Gerichte kommen? Mir persönlich ist es mittlerweile jedenfalls vollkommen schleierhaft geworden, wer im Kampf zwischen Apple und Samsung überhaupt die Oberhand hat. Mal wird davon berichtet, dass Apple 1 Milliarde US-Dollar von Samsung als Schadensersatz erklagen konnte, an anderer Stelle sagt dann ein Richter, dass Samsung-Tablets einfach nicht cool genug seien und an wieder anderer Stelle schweigen sich die Geschworenen einfach aus, sperren die Anwälte beider Seiten auf einer Konferenz ein und fordern sie – im Übrigen erfolglos – dazu auf, selbst zu einer Einigung zu kommen. In Düsseldorf scheint es laut heise danach auszusehen, als ob diesmal Apple in den sauren Apfel beißen muss.
Den Angaben des Gerichts zufolge seien das Samsung Galaxy Tab 8.9, das Galaxy Tab 7.7 und das Galaxy Tab 10.1N und 10.1v nicht mit dem iPad zu verwechseln, was Apples Anklagepunkte in der Kategorie Geschmacksmuster zunichte machen würde. Während das Galaxy Tab 8.9 und das Galaxy Tab 7.7 wohl einfach zu klein sind, ist es beim 10.1N und 10.1v das veränderte Design, welches Samsung vor einem Verkaufsverbot rettet. Nicht dass das notwendig wäre, denn keines der genannten Tablets kann beim besten Willen als Verkaufsschlager bezeichnet werden.
Mittlerweile sind die Betroffenen Geräte auch alle mehr oder minder veraltet und das Design von Samsung hat sich derartig weiterentwickelt, dass eine Verwechslung mit dem iPad bzw. iPhone beim besten Willen nicht mehr möglich ist. Letzten Endes scheint der Streit eher zu einer Art Marketing-Krieg geworden zu sein, um die Produkte selbst hat sich womöglich von Anfang an keine der beiden Seiten geschert. Die genannten Tablets werden nämlich alle nicht mehr von Samsung unterstützt und Nutzer ohne ein Update auf Android 4.1 im Regen stehen gelassen.
via tabtech

