Das für den deutschen Markt leicht veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N darf hierzulande auch in Zukunft verkauft und vermarktet werden. Dies entschied heute das Landgericht Düsseldorf, nachdem Apple wegen angeblichem Verstoß gegen ein 8 Jahre altes Geschmacksmuster eine einstweilige Verfügung gefordert hatte. Schon in einer vorläufigen Bewertung Mitte Dezember deutete das Gericht an, dass die marginalen Design-Änderungen das Galaxy Tab 10.1N ausreichend vom iPad 2 abgrenze.

Dass das Galaxy Tab 10.1N nicht wie die internationalen Modelle 10.1 und 8.9 gegen das deutsche Wettbewerbsrecht verstößt, liege an dem breiteren Rahmen an den Querseiten, den nach vorne gerichteten Lautsprechern und dem deutlicher hervorgehobenen “Samsung”-Schriftzug auf der Vorderseite. Bei Apples iPad-Geräten und Samsungs Galaxy Tab 10.1N handle es sich um gleichwertige Konkurrenzprodukte.
Eine Herkunftstäuschung sei ebenfalls auszuschließen, da die potenziellen Kunden aufgrund der vorgenommenen Änderungen ohne Weiteres zwischen den Marken unterscheiden können.

Samsung hat damit sein Ziel erreicht und die Grenzen der deutschen Gesetzgebung ausgereizt. Nun weiß der südkoreanische Hersteller ganz genau, wie sich die eigenen Produkten optisch von Konkurrenzprodukten abheben müssen, um Klagen zu verhindern. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass nach dem 10.1N und 7.0 Plus N für den deutschen Markt auch noch “N”-Versionen der Tablets 7.7 und 8.9 erscheinen werden.
via AllAboutSamsung

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