Apples Klage gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N vorerst gescheitert


22. Dezember 2011

In einer heutigen Verhandlung vor dem Landesgericht Düsseldorf hat Apple einen bedeutenden Rückschlag im Patentstreit gegen Samsung erlitten. Das Gericht verkündete laut Reuters, dass die Eigenschaften des überarbeiteten Galaxy Tab 10.1N ausreichen, um nicht gegen das Geschmacksmuster von Apple zu verstoßen. Dazu gehört der etwas breitere Rand mit nach vorne gerichteten Lautsprechern und das Samsung-Logo auf der Vorderseite. Für die Zukunft könnte dies bedeuten, dass Samsung nun auch bei den Galaxy-Tab-Modellen 7.0 Plus und 7.7 ähnlich marginale Änderungen durchführen könnte, um die Geräte in Deutschland zu verkaufen.

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Zunächst ist dies zwar nur eine vorläufige Bewertung des Gerichts, doch die Tendenz war sehr klar erkennbar. Die endgültige Entscheidung wird am 9. Februar 2012 bekanntgegeben. Bis dahin wird es aber auf jeden Fall kein Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1N in Deutschland geben, sodass es nach wie vor für unter 500 Euro gekauft werden kann.

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Ob Samsung hierzulande auch das originale Samsung Galaxy Tab 10.1 und das kleinere Galaxy Tab 8.9 wieder verkaufen und vermarkten darf, wird das Oberlandesgericht bereits etwas früher am 31. Januar 2012 verkünden. Dann wird es sogar noch etwas spannender, da dort die Grundlage für zukünftige Patentklagen gelegt werden könnte. Falls es Samsung schaffen wird, das Verkaufsverbot zu kippen, würden wohl auch alle anderen Tablets des Unternehmens ohne irgendwelche Änderungen in Deutschland auf den Markt kommen.

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